Zwischen 2011 und 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 17 Prozent gestiegen, wie aus dem jüngsten Pflegebericht hervorgeht. Wies die soziale Pflegeversicherung 2011 noch 2,3 Millionen Leistungsempfänger aus, so lag diese Zahl vier Jahre später bei 2,7 Millionen. Die Ausgaben legten im selben Zeitraum sogar um gut 27 Prozent zu, von 20,9 auf 26,6 Milliarden Euro.
Damit ist das Ende der Fahnenstange allerdings noch lange nicht erreicht, denn alle Prognosen gehen von einem weiteren deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigkeit in der alternden deutschen Gesellschaft aus. Hinzu kommt: Mit der zum Jahresanfang in Kraft getretenen zweiten Pflegereformstufe wird der Kreis der Leistungsempfänger erweitert, denn nun begründet auch Demenz einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung. Prognosen gehen von 200.000 zusätzlichen Leistungsempfängern im Jahr 2017 aus. Was bleibt, ist die Pflegelücke: Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen werden auch in Zukunft hohe Eigenanteile berappen müssen. Private Pflegevorsorgepolicen werden daher nichts von ihrer Bedeutung einbüßen.
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Wer als Bausparer eine Gebühr für die Inanspruchnahme seines Darlehens entrichten musste, darf sich Hoffnungen auf eine Rückerstattung machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2014 die Bearbeitungsgebühren für Bankkredite für unzulässig erklärt und die Institute zur Rückzahlung verdonnert. Analog dazu haben die BHG-Richter nun auch die Bearbeitungsentgelte für Bausparkredite gekippt.
In neueren Bausparverträgen sind die Gebühren gar nicht mehr vorgesehen, früher – insbesondere bis zu Jahrtausendwende – waren sie weitverbreitet. Somit sind es vor allem die Sparer mit älteren Verträgen und noch nicht oder erst kürzlich abgerufenem Darlehen, die von der Entscheidung profitieren. Allerdings drängt die Zeit, denn bis auf Weiteres (eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt es noch nicht) gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Wer vor 2014 sein Darlehen in Anspruch genommen hat, kann also vermutlich nicht mit einer Gebührenrückerstattung rechnen. Die Verbraucherzentralen stellen Musterbriefe für die Rückforderung bereit.
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Worauf müssen sich Anleger im frisch angebrochenen Jahr einstellen? Hört man sich bei Experten um, kristallisieren sich im Wesentlichen fünf Grundfaktoren heraus:
Die Weltkonjunktur wird voraussichtlich nicht nennenswert von der Stelle kommen. Lediglich aus den Schwellenländern erwarten die Makroökonomen positive Impulse. Wie es in den USA weitergeht, hängt von den konkreten Maßnahmen der kommenden Führung ab. Europa dürfte wie auch Japan kaum Wachstum verzeichnen.
China dürfte seine Rolle als Wachstumslokomotive der Weltwirtschaft wieder verstärkt einnehmen, denn es investiert – unter anderem mit dem Mammutprojekt „One Belt, One Road“ – derzeit riesige Summen.
Der Ölpreis ist zuletzt wieder leicht gestiegen, so dass viele Ölförderländer nicht mehr defizitär wirtschaften müssen. Die Tiefstpreise von Anfang 2016 dürften nicht wiederkehren, aber ein Höhenflug wie bis 2014 ebenso wenig. Erwartet wird ein Niveau von 50plus US-Dollar.
Nachdem die US-Notenbank Fed die Zinswende eingeleitet hat, dürfte die weltweit verfügbare Liquidität ihren Zenit überschritten haben. EZB und Bank of Japan werden aber voraussichtlich weiter expansiv agieren.
International gibt es eine Tendenz zum Protektionismus: Nationale Volkswirtschaften sollen stärker geschützt werden, der freie Welthandel wird kritischer gesehen. Das könnte sich – wie auch in den USA erwartet – nach den Wahlen in Frankreich und Italien (falls es dort zu vorgezogenen Wahlen kommt) auswirken.
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Noch immer ist allenfalls in Umrissen erkennbar, wohin die Reise mit dem kommenden US-Präsidenten Donald Trump gehen wird. Konkret angekündigt hat der President-elect den Ausstieg aus dem pazifischen Freihandelsabkommen TPP; auch dem atlantischen Pendant TTIP werden keine Chancen mehr eingeräumt. Weiterhin möchte Trump die Steuern für US-Unternehmen senken. Im Wahlkampf war von 15 Prozent Maximalbesteuerung die Rede. „Grenzen hoch, Steuern runter“, so lässt sich das Programm bisher zusammenfassen.
Damit könnten US-Aktien von der zukünftigen Wirtschaftspolitik profitieren, meinen Analysten. Vor allem der Infrastruktursektor sieht freudig angekündigten Investitionen entgegen. Die Pharmabranche atmet ebenfalls auf, da von Hillary Clinton geforderte Preissenkungen nun doch nicht kommen dürften. Auch die Wall Street ist überwiegend optimistisch gestimmt.
Leiden dürfte hingegen der Welthandel, und insbesondere exportorientierte Länder wie Deutschland und China müssen zittern. Trump wird aller Voraussicht nach auf protektionistische Maßnahmen setzen, um sein Motto „America first“ umzusetzen.
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Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in einer Studie untersucht, wie es um die Altersvorsorge der Selbstständigen bestellt ist. Im Fokus standen jene 57 Prozent von ihnen, die nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk sind. Die gute Nachricht: Fast zwei Drittel der nicht obligatorisch Versicherten haben ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro, in Geld, Immobilien oder weiteren Kapitalanlagen. Bei 40 Prozent beläuft sich der Wert sogar auf über eine Viertelmillion Euro.
Auf der anderen Seite jedoch fährt jeder fünfte Solo-Selbstständige ein hohes Altersarmutsrisiko, hat also weder ein größeres Vermögen noch eine Rentenversicherung. Über alle Selbstständigen hinweg liegt die Quote der besonders Armutsgefährdeten bei 12 Prozent. Eine „massenhafte Altersarmut“ droht damit laut DIW-Analyst Karl Brenke zwar nicht, aber eine „beachtliche Minderheit“ müsse sich darauf einstellen, später mit der staatlichen Grundsicherung auskommen zu müssen. Bundessozialministerin Andrea Nahles möchte die Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren, was die Christdemokraten allerdings ablehnen.
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Vergleichsportale für Versicherungen, Finanzen, Telekommunikation und weitere Leistungen erfreuen sich großer Beliebtheit. An der Transparenz hapert es jedoch nach wie vor. Bereits im Juli hatte das Landgericht München den Anbieter Check24 in einem Urteil dazu verdonnert, wichtige Informationen deutlicher herauszustellen. Konkret muss den Kunden mitgeteilt werden, dass das Unternehmen als Versicherungsmakler agiert und von den Produktgebern Provisionen erhält. Außerdem wurde moniert, dass Check24 nicht ausreichend über bestimmte Versicherungen informiere.
Zu einem Durchbruch in Sachen Transparenz hat das jedoch nicht geführt. Noch immer können die Kunden nicht klar erkennen, ob es sich jeweils um eine Vergleichsplattform für den gesamten Markt oder um einen Buchungsservice für ausgewählte kooperierende (also zahlende) Anbieter handelt. Die Grünen fordern nun in einem Gesetzesantrag klarere Angaben zu Betreiber, Provisionen, Auswahl und Vergleichskriterien. Auch sogenannte gesponserte Links sollten deutlicher von normalen Suchergebnissen abgegrenzt werden. Die Aufsichtsbehörden sollten dazu mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet werden.
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